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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1967 - II B 15/67   

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https://dejure.org/1967,9275
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1967 - II B 15/67 (https://dejure.org/1967,9275)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.03.1967 - II B 15/67 (https://dejure.org/1967,9275)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. März 1967 - II B 15/67 (https://dejure.org/1967,9275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1969, 119
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 11 LC 294/20

    Allgemeinverfügung; Beugefunktion; Erledigung; Festsetzung; Maßgeblicher

    Wird der Zweck nach der Festsetzung erreicht, kommt es nicht mehr zur Anwendung des Zwangsmittels (so Sadler, VwVG/VwZG, 9. Aufl. 2014, § 15 VwVG Rn. 43; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 17.3.1967 - II OVG B 15/67 - DVBl. 1969, 119; zur Frage, ob nach Zweckerreichung ein festgesetztes Zwangsgeld noch beigetrieben werden darf, s. unten unter II.).

    Unter Berücksichtigung dessen kann auch nicht etwa angenommen werden, es gelte ein allgemeiner Grundsatz, dass die Beitreibung eines Zwangsgelds im Fall eines Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot auch dann noch zulässig sei, wenn ein weiterer Verstoß gegen die Ordnungsverfügung nicht mehr möglich sei (vgl. für das erwähnte Landesrecht OVG NW, Urt. v. 9.2.2012 - 5 A 2152/10 - juris Rn. 25, m.w.N.; vgl. demgegenüber zur Unzulässigkeit einer weiteren Beitreibung bei anderem Landesrecht in § 67 Abs. 2 Satz 2 NPOG Senatsbeschl. v. 23.4.2009 - 11 ME 478/08 - juris Rn. 42 ff.; s. dazu bereits NdsOVG, 17.3.1967 - II OVG B 15/67 - DVBl. 1969, 119 - dass. Urt. v. 14.2.1990 - 4 L 78/89 - OVGE MüLü 41, 492; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 21.11.2023 - 1 ME 111/23 - juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.1996 - 2 L 60/95

    Zwangsgeldbewehrtes Unterlassungsgebot; Zwangsgeldfestsetzung; Verstoß gegen das

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  • VG München, 05.06.2008 - M 11 K 08.665

    Einstellung der Zwangsvollstreckung; bestandskräftige Beseitigungsanordnung;

    Ist die Verpflichtung zur Beseitigung wegen veränderter tatsächlicher Umstände entfallen, so ist die Vollstreckung einzustellen (vgl. BVerwGE 6, 321; OVG Münster, DVBl. 1965, 952; OVG Lüneburg, DVBl. 1969, 119; vgl. auch Harrer/Kugele, Komm. zum BayVwZVG, Anm. 10 zu Art. 37).
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